Voraussetzung:
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
Theorie - Ausbildung:
- 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praktische - Ausbildung:
- Mindestens 10 Fahrstunden a 45 Minuten
Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich
Zum Ablauf der Ausbildung:
- Anmeldung in der Fahrschule
- 4 Unterrichtseinheiten Klassenspezifischer Motorradunterricht
- 10 Fahrstunden Praktische Ausbildung geniessen
(Grundaufgaben, Fahren in der Stadt, Fahren auf Landstrasse, Fahren auf Autobahn)
- Bescheinigung der Fahrschule beim StrVk Amt vorlegen
- Passfoto und 28,60 € Verwaltungsgebühr nicht vergessen
- Neuer Führerschein wird erstellt
Ziel der Ausbildung:
Der Fahrschüler muss das Leichtkraftrad sicher und verkehrsgerecht im Strassenverkehr führen können.
Ausbildungsfahrzeuge:
Wir schulen auf einem 125 ccm Automatik Roller oder auf Wunsch und nach Absprache auf einer 125ccm KTM Duke Schaltfahrzeug
Das darf ich mit "B196"fahren:
Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW/15 PS Motorleistung.
Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg
Ausbildungskosten:
Grundbetrag: 200 Euro
Praktische Fahrstunde a 45 Minuten: 60 Euro
Die Kosten für die Mindestausbildung belaufen sich also auf 800 Euro.
Sollten weitere Fahrstunden benötigt werden berechnen wir diese mit
60 Euro pro 45 Minuten
In unsere Fahrschule findet die Motorradausbildung in Regel von Bike to Bike statt.
Ihr benötigt für die Fahrstunden eure eigene Motorrad Schutzausstattung:
- Motorradhelm
- Motorradjacke mit Protektoren
- Motorradhose mit Protektoren
- Motorradstiefel / Schuhe
- Motorradhandschuh
Ein Führerscheinaufstieg nach 2 Jahren von Klasse A1 auf A2 nach §15 FEV ist nicht möglich!!!
!!!!!!!!!!!!!Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig!!!!!!!!!!!!!!!!