Klasse D
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und
gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 246,7 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: D1