Ohne erfolgreiche IHK-Prüfung dürfen Führerscheinneulinge ab dem 10.09.2008 (FS Klasse D) / 10.09.2009 (FS Klasse C) nicht mehr im gewerblichen Güter- und Personenverkehr eingesetzt werden.
Neben der Ausbildung zum
Berufskraftfahrer/in (IHK) oder dem Ablegen einer umfangreichen Prüfung bei der IHK (Grundqualifikation) besteht die Möglichkeit die beschleunigter Grundqualifikation nachzuweisen.
Die beschleunigte Grundqualifikation gemäß BKrFQG (C oder D) umfasst eine theoretische Ausbildung von 130 Zeitstunden und eine zum Führerschein ergänzende praktische Fahrausbildung auf
Fahrschulfahrzeugen von 10 Zeitstunden. Bei dem Erwerb beider Klassen (C und D) erhöht sich der Ausbildungsumfang um 32,5 Zeitstunden Theorie / 2,5 Zeitstunden Praxis.
Die obligatorische Weiterbildung
für Berufskraftfahrer umfasst insgesamt 35 Stunden und wird an fünf Tagen zu je 7 Stunden Unterricht erbracht. Je nach Inhalt werden die Weiterbildungsmodule drei Kenntnisbereichen
zugeordnet.
Im Rahmen der 35-stündigen Weiterbildung müssen alle drei Kenntnisbereiche abgedeckt werden.
Über die Teilnehme an diesen Weiterbildungen nach BKrFQG erhält der Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung.
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